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   VGH Hessen, 02.08.1994 - 13 TH 1652/94   

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VGH Hessen, 02.08.1994 - 13 TH 1652/94 (https://dejure.org/1994,1470)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02.08.1994 - 13 TH 1652/94 (https://dejure.org/1994,1470)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02. August 1994 - 13 TH 1652/94 (https://dejure.org/1994,1470)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 18 Abs 1 Nr 4 AuslG, § 18 Abs 3 AuslG, Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, Art 8 Abs 1 MRK
    Ehegattennachzug: Verweigerung einer Aufenthaltsgenehmigung für einen nachzugswilligen Ehegatten bei Fehlen einer sicheren wirtschaftlichen Existenzgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 53
  • FamRZ 1995, 734 (Ls.)
  • DVBl 1994, 1422 (Ls.)
  • DÖV 1994, 1422
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Hessen, 16.03.1993 - 12 TH 2542/92

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltsgenehmigung bei formell

    Auszug aus VGH Hessen, 02.08.1994 - 13 TH 1652/94
    Erfüllt der Antragsteller zu 2. somit die nach dem Ausländergesetz notwendigen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nicht, ist weder die Möglichkeit zu einer Entscheidung der Ausländerbehörde über die Erteilung der beantragten Aufenthaltsgenehmigung nach freien Ermessen eröffnet (Hess. VGH, Beschlüsse vom 24. August 1992 - 13 TH 533/92 -, InfAuslR 1993, 126, und vom 16. März 1993 - 12 TH 2542/92 -, EZAR 021 Nr. 3), noch kann der Antragsteller etwa allein aufgrund der Schutzwirkungen des Art. 6 GG verlangen, unabhängig von den hierfür geltenden ausländerrechtlichen Bestimmungen im Bundesgebiet verbleiben zu können.
  • VGH Hessen, 24.08.1992 - 13 TH 533/92

    Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer - keine allgemeine Ermessensentscheidung

    Auszug aus VGH Hessen, 02.08.1994 - 13 TH 1652/94
    Erfüllt der Antragsteller zu 2. somit die nach dem Ausländergesetz notwendigen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nicht, ist weder die Möglichkeit zu einer Entscheidung der Ausländerbehörde über die Erteilung der beantragten Aufenthaltsgenehmigung nach freien Ermessen eröffnet (Hess. VGH, Beschlüsse vom 24. August 1992 - 13 TH 533/92 -, InfAuslR 1993, 126, und vom 16. März 1993 - 12 TH 2542/92 -, EZAR 021 Nr. 3), noch kann der Antragsteller etwa allein aufgrund der Schutzwirkungen des Art. 6 GG verlangen, unabhängig von den hierfür geltenden ausländerrechtlichen Bestimmungen im Bundesgebiet verbleiben zu können.
  • VGH Hessen, 30.09.1992 - 12 TG 947/92

    Unerlaubte Einreise eines Negativstaaters mit unzureichendem Visum;

    Auszug aus VGH Hessen, 02.08.1994 - 13 TH 1652/94
    Der Senat hat bisher (vgl. zuletzt Beschluß vom 12. Oktober 1993 - 13 TH 1072/93 -) die Frage offengelassen, ob dem Staatsangehörigen einer der in der Anlage I zur DVAuslG aufgeführten Staaten, der mit der Absicht einer längerfristigen Verbleibs im Bundesgebiet oder eines Erwerbsaufenthaltes eingereist ist, die beantragte Aufenthaltsgenehmigung schon auf Grund des Ausschlußtatbestandes in § 8 Abs. 1 AuslG zu versagen ist (so Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 45, verneinend dagegen: Hess. VGH, Beschluß vom 30. September 1992 - 12 TG 947/92 -, EZAR 622 Nr. 17 und Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Aufl., Anm. 8 zu § 8 AuslG).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.1992 - 11 S 1704/92

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis: Antragsbefugnis des deutschen Ehegatten im

    Auszug aus VGH Hessen, 02.08.1994 - 13 TH 1652/94
    Ob die Antragstellerin zu 1. darüberhinaus geltend machen kann, durch die ihrem Ehemann verweigerte Aufenthaltserlaubnis entsprechend § 42 Abs. 2 VwGO in eigenen Rechten verletzt zu sein und deshalb die für die Zulässigkeit eines Eilantrages nach § 80 Abs. 5 VwGO erforderliche Antragsbefugnis besitzt, ist fraglich (ablehnend zu der Antragsbefugnis des deutschen oder ausländischen Ehegatten im Aussetzungsverfahren gegen die Wirkungen einer Versagung der Aufenthaltsgenehmigung etwa: VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 17. September 1992 - 11 S 1704/92 -, FamRZ 1994, 41 (45, 46)), kann vorliegend aber dahingestellt bleiben.
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VGH Hessen, 02.08.1994 - 13 TH 1652/94
    Fehlt es an einer solchen Integration des hier lebenden Ausländers, kann es ihm, auch wenn es sich um einen in Deutschland geborenen oder hier aufgewachsenen Ausländer der sogenannten zweiten Generation handelt, grundsätzlich zugemutet werden, die eheliche oder familiäre Einheit in seinem Heimatland oder aber im Heimatland des Ehegatten oder Familienangehörigen herzustellen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. -, BVerfGE 76, 1 (47, 56)).
  • VGH Hessen, 25.05.1993 - 13 TH 1869/92

    Ausreisefrist: Ankündigung der Abschiebung drei Monate vorher zur Vorbereitung

    Auszug aus VGH Hessen, 02.08.1994 - 13 TH 1652/94
    Da sich der Antragsteller zu 2. bei Erlaß des Ablehnungsbescheides noch nicht ein Jahr lang rechtmäßig oder befugt im Bundesgebiet aufgehalten hatte, war die Behörde nicht verpflichtet, sich bei der Fristsetzung an der in § 56 Abs. 6 Satz 2 AuslG normierten 3-Monats-Frist zu orientieren (vgl. hierzu Beschluß des Senats vom 25. Mai 1993 - 13 TH 1869/92 -, EZAR 041 Nr. 1).
  • EGMR, 21.06.1988 - 10730/84

    BERREHAB v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus VGH Hessen, 02.08.1994 - 13 TH 1652/94
    Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil vom 21. Juni 1988 - 3/1987/126/177 - (Fall Berrehab), InfAuslR 1993, 84 ff., ausgeführt hat, kann die Verweigerung einer Aufenthaltsgenehmigung unter der Voraussetzung eines tatsächlich praktizierten Familienlebens zwar einen Eingriff in das durch Art. 8 EMRK gewährleistete Recht auf Achtung des Familienlebens darstellen.
  • VGH Hessen, 12.03.1993 - 13 TH 2742/92

    Erlöschen fiktiver Duldung bei Ausreise des Ausländers; Einreise eines sog

    Auszug aus VGH Hessen, 02.08.1994 - 13 TH 1652/94
    Diese sogenannten Positivstaater reisen wegen der ihnen durch § 1 Abs. 1 DVAuslG eingeräumten Befreiung vom Erfordernis der Aufenthaltsgenehmigung für Kurzaufenthalte bis zu 3 Monaten ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auch bei der erkennbaren Absicht eines längerfristigen Aufenthaltes oder eines Aufenthaltes zum Zwecke der Erwerbstätigkeit nicht im Sinne von § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG unerlaubt in das Bundesgebiet ein (vgl. Beschluß des Senats vom 12. März 1993 - 13 TH 2742/92 -, EZAR 622 Nr. 20).
  • VGH Hessen, 18.02.1993 - 13 TG 2743/92

    Erteilung einer Duldung nicht schon im Eilverfahren; nur Verpflichtung, von der

    Auszug aus VGH Hessen, 02.08.1994 - 13 TH 1652/94
    Dieser Antrag, der zulässigerweise nur auf eine Verpflichtung der Antragsgegnerin gerichtet sein kann, vorerst von einer Abschiebung des Antragstellers zu 2. abzusehen (vgl. Beschluß des Senats vom 18. Februar 1993 - 13 TG 2743/92 -), ist - die Zulässigkeit auch des Eilantrages der Antragstellerin zu 1. auch insoweit unterstellt - jedenfalls unbegründet, weil ein sicherungsfähiger Anspruch des Antragstellers zu 2. auf Erteilung einer Duldung nicht glaubhaft gemacht worden ist.
  • OVG Thüringen, 16.07.1999 - 3 EO 510/99

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Asylantrag; Folgeantrag;

    Dazu bedarf es der Angabe konkreter Anhaltspunkte - etwa im Hinblick auf dazu vorliegende gegensätzliche Auskünfte, Stellungnahmen, Gutachten, Presseberichte, andere Gerichtsentscheidungen oder anderweitige Erkenntnisse -, die den Schluß zulassen, daß die erheblichen Tatsachen einer unterschiedlichen Würdigung und damit Klärung im Berufungsverfahren zugänglich sind (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschluß vom 17. Mai 1995 - 3 ZO 184/95 - n. v.; ebenso Hessischer VGH, Beschlüsse vom 22. Juli 1994 - 13 UZ 1952/94 - DVBl. 1994, 1422 L = DÖV 94, 1422 L, vom 22. Mai 1995 - 10 UZ 1349/95 - AuAS 1995, 179, und vom 2. November 1995 - 13 UZ 3615/95 - BWVPr 96, 214 L; OVG Hamburg, Beschluß vom 16. Januar 1995 - BS V 83/94 - AuAS 1995, 168 L; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluß vom 18. Februar 1998 - A 1 S 134/97 - JMBl. SA 1998, 289; umfassend zum Darlegungsgebot des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG beim Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung: GK-AsylVfG 1992 § 78 Rdn. 591 ff.).
  • OVG Thüringen, 12.01.1999 - 3 ZKO 1371/98

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Zum Berufungszulassungsgrund der grundsätzlichen

    Dazu bedarf es der Angabe konkreter Anhaltspunkte - etwa im Hinblick auf dazu vorliegende gegensätzliche Auskünfte, 3 ZKO 1371/98 3 Stellungnahmen, Gutachten, Presseberichte, andere Gerichtsentscheidungen oder anderweitige Erkenntnisse -, die den Schluß zulassen, daß die erheblichen Tatsachen einer unterschiedlichen Würdigung und damit Klärung im Berufungsverfahren zugänglich sind (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschluß vom 17. Mai 1995 - 3 ZO 184/95 - n.v.; ebenso Hessischer VGH, Beschlüsse vom 22. Juli 1994 - 13 UZ 1952/94 - DVBl. 1994, 1422 L = DÖV 94, 1422 L, vom 22. Mai 1995 - 10 UZ 1349/95 - AuAS 1995, 179, und vom 2. November 1995 - 13 UZ 3615/95 - BWVPr 96, 214 L; OVG Hamburg, Beschluß vom 16. Januar 1995 - BS V 83/94 - AuAS 1995, 168 L; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluß vom 18. Februar 1998 - A 1 S 134/97 - JMBl. SA 1998, 289; umfassend zum Darlegungsgebot des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG beim Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung: GK-AsylVfG 1992 § 78 Rdn. 591 ff.).
  • OVG Thüringen, 18.05.1999 - 3 ZKO 613/97

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Drittstaatenregelung; Beweislast;

    Dazu bedarf es der Angabe konkreter Anhaltspunkte - etwa im Hinblick auf dazu vorliegende gegensätzliche Auskünfte, Stellungnahmen, Gutachten, Presseberichte, andere Gerichtsentscheidungen oder anderweitige Erkenntnisse -, die den Schluß zulassen, daß die erheblichen Tatsachen einer unterschiedlichen Würdigung und damit Klärung im Berufungsverfahren zugänglich sind (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschluß vom 17. Mai 1995 - 3 ZO 184/95 - n.v.; ebenso Hessischer VGH, Beschlüsse vom 22. Juli 1994 - 13 UZ 1952/94 - DVBl. 1994, 1422 L = DÖV 94, 1422 L, vom 22. Mai 1995 - 10 UZ 1349/95 - AuAS 1995, 179, und vom 2. November 1995 - 13 UZ 3615/95 - BWVPr 96, 214 L; OVG Hamburg, Beschluß vom 16. Januar 1995 - BS V 83/94 - AuAS 1995, 168 L; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluß vom 18. Februar 1998 - A 1 S 134/97 - JMBl. SA 1998, 289; umfassend zum Darlegungsgebot des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG beim Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung: GK-AsylVfG 1992 § 78 Rdn. 591 ff.).
  • OVG Thüringen, 22.12.1999 - 3 ZKO 331/97

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Rücknahmefiktion; Beigeladener;

    Dazu bedarf es der Angabe konkreter Anhaltspunkte - etwa im Hinblick auf dazu vorliegende gegensätzliche Auskünfte, Stellungnahmen, Gutachten, Presseberichte, 3 ZKO 331/97 5 andere Gerichtsentscheidungen oder anderweitige Erkenntnisse -, die den Schluß zulassen, daß die erheblichen Tatsachen einer unterschiedlichen Würdigung und damit Klärung im Berufungsverfahren zugänglich sind (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschluß vom 12. Januar 1999 - 3 ZKO 1371/98 - ThürVGRspr 1999, 142; ebenso Hessischer VGH, Beschlüsse vom 22. Juli 1994 - 13 UZ 1952/94 - DVBl. 1994, 1422 L = DÖV 94, 1422 L, vom 22. Mai 1995 - 10 UZ 1349/95 - AuAS 1995, 179, und vom 2. November 1995 - 13 UZ 3615/95 - BWVPr 96, 214 L; OVG Hamburg, Beschluß vom 16. Januar 1995 - BS V 83/94 - AuAS 1995, 168 L; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluß vom 18. Februar 1998 - A 1 S 134/97 - JMBl. SA 1998, 289; umfassend zum Darlegungsgebot des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG beim Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung: GK-AsylVfG 1992 § 78 Rdn. 591 ff.).
  • OVG Thüringen, 22.12.1997 - 3 ZKO 331/97

    Rücknahmefiktion; Beigeladener; Bundesbeauftragter; Berufungskläger;

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  • OVG Thüringen, 18.08.1999 - 3 ZKO 1333/98

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Gehörsverstoß; Begründungsmangel;

    Dazu bedarf es der Angabe konkreter Anhaltspunkte - etwa im Hinblick auf dazu vorliegende gegensätzliche Auskünfte, Stellungnahmen, Gutachten, Presseberichte, andere Gerichtsentscheidungen oder anderweitige Erkenntnisse -, die den Schluß zulassen, daß die erheblichen Tatsachen einer unterschiedlichen Würdigung und damit Klärung im Berufungsverfahren zugänglich sind (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschluß vom 17. Mai 1995 - 3 ZO 184/95 - n. v.; ebenso Hessischer VGH, Beschlüsse vom 22. Juli 1994 - 13 UZ 1952/94 - DVBl. 1994, 1422 L = DÖV 1994, 1422 L, vom 22. Mai 1995 - 10 UZ 3 ZKO 1333/98 5 1349/95 - AuAS 1995, 179, und vom 2. November 1995 - 13 UZ 3615/95 - BWVPr 96, 214 L; OVG Hamburg, Beschluß vom 16. Januar 1995 - BS V 83/94 - AuAS 1995, 168 L; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluß vom 18. Februar 1998 - A 1 S 134/97 - JMBl. SA 1998, 289; umfassend zum Darlegungsgebot des § 78 Abs. 4 Satz 4 A- sylVfG beim Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung: GK-AsylVfG 1992 § 78 Rdn. 591 ff.).
  • OVG Thüringen, 27.05.1999 - 3 ZKO 321/99

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht

    Dazu bedarf es der Angabe konkreter Anhaltspunkte - etwa im Hinblick auf dazu vorliegende gegensätzliche Auskünfte, Stellungnahmen, Gutachten, Presseberichte, andere Gerichtsentscheidungen oder 3 ZKO 321/99 3 anderweitige Erkenntnisse -, die den Schluß zulassen, daß die erheblichen Tatsachen einer unterschiedlichen Würdigung und damit Klärung im Berufungsverfahren zugänglich sind (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschluß vom 17. Mai 1995 - 3 ZO 184/95 - n. v.; ebenso Hessischer VGH, Beschlüsse vom 22. Juli 1994 - 13 UZ 1952/94 - DVBl. 1994, 1422 L = DÖV 1994, 1422 L, vom 22. Mai 1995 - 10 UZ 1349/95 - AuAS 1995, 179, und vom 2. November 1995 - 13 UZ 3615/95 - BWVPr 96, 214 L; OVG Hamburg, Beschluß vom 16. Januar 1995 - BS V 83/94 - AuAS 1995, 168 L; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluß vom 18. Februar 1998 - A 1 S 134/97 - JMBl. SA 1998, 289; umfassend zum Darlegungsgebot des § 78 Abs. 4 Satz 4 A- sylVfG beim Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung: GK-AsylVfG 1992 § 78 Rdn. 591 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 1 S 1297/95

    Voraussetzung für ein Zuzugsrecht nach EWGAssRBes 1/80 - ordnungsgemäßer Wohnsitz

    Art. 8 Satz 1 EMRK geht in seinem Anwendungsbereich, soweit er den Familienschutz betrifft, grundsätzlich nicht über den Wirkbereich des Art. 6 GG hinaus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.6.1992 - 1 B 48.92 -, Buchholz 402.24, § 23 AuslG Nr. 1; vgl. auch HessVGH, Urt. v. 2.8.1994 - 13 TH 1652/94 -, DVBl. 1994, 1422), dessen einfach-gesetzliche Ausprägung § 17 AuslG enthält.
  • OVG Niedersachsen, 08.10.1997 - 11 M 3998/97

    Familiennachzug;; Alterserfordernis; Aufenthaltserlaubnis; Einreise: Zeitpunkt;

    Die Forderung nach einer Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel als Voraussetzung für die Zulassung des Familiennachzugs steht mit Art. 6 GG in Einklang und stellt auch keinen unzulässigen Eingriff in den durch Art. 8 ERMK gewährleisteten Anspruch auf Achtung des Familienlebens dar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987, BVerfGE 76, 1, 53; Hess.VGH, Beschl. v. 2.8.1994, AuAS 1994, 255 = NVwZ-RR 1995, 53; GK-AuslR II - § 17 Rdnr. 110).
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